Sie fördern damit:
- Notenanschaffungen und Notenleihen
- Kooperationen mit namhaften Orchestern
- Intensiv-Probenwochenenden im Thüringer Wald
- Öffentlichkeitsarbeit/ PR des Studentenchores
- innovative Konzertformate
Für Spenden bis 200€ können Sie direkt auf unser Vereinskonto überweisen:
Empfänger: Verein zur Förderung des Studentenchores der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V.
IBAN: DE19 8305 3030 0018 0385 81
BIC: HELADEF1JEN
(Sparkasse Jena-Saale-Holzland)
Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen wollen, können Sie unserem Förderverein beitreten.
Weitere Informationen zu Spenden bis 200€ und Spendenbescheinigungen
Informationen zur vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV für Spenden:
Wenn Sie den Verein zur Förderung des Studentenchores der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V. mit Spenden von bis zu 200 Euro jährlich unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung diese Spendenbescheinigung zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, vorlegen.
Nur für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein zur Förderung des Studentenchores der Friedrich-Schiller-Universität Jena e.V. ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus.